Neustadt an der Orla ist eine Kleinstadt im Saale-Orla-Kreis im Osten Thüringens.
Bundesland
Landkreis
Saale-Orla-Kreis
Einwohner
9022 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
07806
Vorwahlen
036481 und 036484 für die Ortsteile Dreba und Knau
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Neustadt an der Orla
Markt 1
07806 Neustadt an der Orla
2. Einwohnermeldeamt Neustadt an der Orla
Markt 1
07806 Neustadt an der Orla
3. Ordnungsamt Neustadt an der Orla
Markt 1
07806 Neustadt an der Orla
Gemeinde Neustadt an der Orla – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Es gibt mehrere aktuelle Bebauungspläne in Neustadt an der Orla, darunter der Bebauungsplan Allgemeines Wohngebiet „Am Rosenweg“ in Knau, der im Neustädter Kreisbote Nr. 10/2022 öffentlich bekanntgemacht wurde.
- Der Bebauungsplan "Am Hain - Molbitz" 1. und 2. BA ist ebenfalls aktuell, mit detaillierten Festsetzungen und Begründungen.
- Weitere Pläne umfassen den Bebauungsplan W 1 "Auf dem Oberen Griese" mit der 1. Änderung, den Bebauungsplan "Wohnbebauung für den Bereich zwischen Centbaumweg und Arnshaugker Straße" und den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Lager- und Recyclingplatz in Neustadt an der Orla".
- Zudem gibt es den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Neubau REWE Einkaufsmarkt, Triptiser Straße" 1. Änderung und den Bebauungsplan "Rosenweg" Neustadt (Orla).
- Die Aufhebung des Bebauungsplans W16, Ortsteil Molbitz „Pillingsdorfer Straße“, wurde im Neustädter Kreisbote Nr. 4/2021 bekanntgemacht.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.