Neustadt an der Orla ist eine Kleinstadt im Saale-Orla-Kreis im Osten Thüringens.
Bundesland
Landkreis
Saale-Orla-Kreis
Einwohner
9022 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
07806
Vorwahlen
036481 und 036484 für die Ortsteile Dreba und Knau
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Neustadt an der Orla
Markt 1
07806 Neustadt an der Orla
2. Einwohnermeldeamt Neustadt an der Orla
Markt 1
07806 Neustadt an der Orla
3. Ordnungsamt Neustadt an der Orla
Markt 1
07806 Neustadt an der Orla
Gemeinde Neustadt an der Orla – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Es gibt mehrere aktuelle Bebauungspläne in Neustadt an der Orla, darunter der Bebauungsplan Allgemeines Wohngebiet „Am Rosenweg“ in Knau, der im Neustädter Kreisbote Nr. 10/2022 öffentlich bekanntgemacht wurde.
- Der Bebauungsplan "Am Hain - Molbitz" 1. und 2. BA ist ebenfalls aktuell, mit detaillierten Festsetzungen und Begründungen.
- Weitere Pläne umfassen den Bebauungsplan W 1 "Auf dem Oberen Griese" mit der 1. Änderung, den Bebauungsplan "Wohnbebauung für den Bereich zwischen Centbaumweg und Arnshaugker Straße" und den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Lager- und Recyclingplatz in Neustadt an der Orla".
- Zudem gibt es den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Neubau REWE Einkaufsmarkt, Triptiser Straße" 1. Änderung und den Bebauungsplan "Rosenweg" Neustadt (Orla).
- Die Aufhebung des Bebauungsplans W16, Ortsteil Molbitz „Pillingsdorfer Straße“, wurde im Neustädter Kreisbote Nr. 4/2021 bekanntgemacht.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.